Der Haarausfall durch Krankheit kann eine große seelische Belastung sein. Für viele Betroffene ist eine Perücke nicht nur ein kosmetisches Accessoire, sondern eine wichtige Hilfe zur Verbesserung ihres Wohlbefindens. Doch wusstest Du, dass Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Perücke von Deiner Krankenkasse bezuschusst bekommen kannst? In diesem Blogbeitrag erfährst Du, wer Anspruch auf eine Perücke auf Rezept hat, wie die Beantragung funktioniert und welche Schritte notwendig sind, um diese finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Wer hat Anspruch auf eine Perücke auf Rezept?
- Welche Arten von Perücken werden bezuschusst?
- Wie läuft die Beantragung einer Perücke ab?
- Welche Unterlagen und Verordnungen sind notwendig?
- Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse?
- Fazit
1. Wer hat Anspruch auf eine Perücke auf Rezept?
Der Anspruch auf eine Perücke wird in Deutschland durch die gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Grundsätzlich können Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder einer medizinischen Behandlung unter Haarausfall leiden, eine Perücke auf Rezept erhalten. Typische Ursachen für einen solchen Haarausfall sind:
- Chemotherapie: Vor allem Krebspatienten, die aufgrund der Chemotherapie ihre Haare verlieren, erhalten häufig eine Perücke auf Rezept.
- Alopecia areata: Eine Autoimmunerkrankung, bei der es zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Haare kommt.
- Verbrennungen oder Unfälle: In manchen Fällen kann Haarausfall auch durch schwere Verletzungen wie Verbrennungen ausgelöst werden.
Hier ist wichtig: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Perücke nur dann, wenn der Haarausfall eine medizinische Ursache hat und eine Perücke zur seelischen oder sozialen Rehabilitation notwendig ist.
2. Welche Arten von Perücken werden bezuschusst?
Nicht jede Perücke ist für die Krankenkassen erstattungsfähig. Grundsätzlich gibt es zwei Haupttypen von Perücken, die für eine Kostenübernahme in Frage kommen:
Kunsthaarperücken: Diese sind oft die erste Wahl der Krankenkassen, da sie günstig in der Anschaffung sind. Sie sind pflegeleicht und in einer Vielzahl von Stilen und Farben erhältlich.
Echthaarperücken: Echthaarperücken sind etwas kostspieliger, wirken dafür aber oft etwas natürlicher. In besonderen Fällen (z.B. bei Allergien gegen Kunststoffe) kann eine Echthaarperücke verordnet werden, allerdings muss dies ärztlich begründet sein.
3. Wie läuft die Beantragung einer Perücke ab?
Die Beantragung einer Perücke auf Rezept erfolgt in mehreren Schritten:
Ärztliche Diagnose und Verordnung: Der erste Schritt ist der Gang zum Arzt, der den medizinisch bedingten Haarausfall bestätigt. Dies kann z.B. der Hausarzt, Hautarzt oder der behandelnde Onkologe sein. Der Arzt stellt daraufhin ein Rezept für eine Perücke aus.
Auswahl der Perücke: Mit dem Rezept kannst Du nun bei dem Perückenanbieter deiner Wahl eine Perücke aussuchen. Zumeist hast Du die Möglichkeit, verschiedene Modelle auszuprobieren um das für Dich passende Modell zu finden.
Kostenvoranschlag einholen: Der Perückenanbieter erstellt einen Kostenvoranschlag, der zusammen mit dem Rezept bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Flixhair.com übernimmt die Korrespondenz zu den Krankenkassen als kostenfreien Service für KundInnen.
Genehmigung der Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft den Kostenvoranschlag und entscheidet, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Kauf der Perücke: Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Perücke gekauft werden. Den Eigenanteil (falls vorhanden) zahlst Du direkt beim Perückenanbieter.
4. Welche Unterlagen und Verordnungen sind notwendig?
Um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu beantragen, benötigst Du folgende Unterlagen:
- Rezept vom Arzt: Ein ärztliches Attest oder Rezept ist die Voraussetzung für die Kostenübernahme. Der Arzt muss darin den medizinisch bedingten Haarausfall bescheinigen.
- Kostenvoranschlag des Perückenanbieters: Diesen reichst Du (oder Flixhair) zusammen mit dem Rezept bei der Krankenkasse ein.
- Erläuterungen oder Begründungen: In besonderen Fällen (z.B. wenn eine Echthaarperücke verordnet wird) kann es notwendig sein, dass der Arzt eine zusätzliche Begründung für die Wahl der Perücke abgibt.
Es empfiehlt sich, vorher mit Flixhair, dem Perückenanbieter oder der Krankenkasse abzuklären, welche Unterlagen und Informationen sie genau benötigen, um den Prozess zu beschleunigen.
5. Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse?
Die Höhe des Zuschusses, den die Krankenkasse für eine Perücke gewährt, kann variieren und hängt unter anderem von der Krankenkasse selbst sowie der Art der Perücke ab. Im Durchschnitt übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen festen Betrag, der zwischen 250 und 500 Euro liegen kann. Bei speziellen medizinischen Anforderungen, wie zum Beispiel einer Allergie gegen Kunsthaar, kann der Zuschuss für eine Echthaarperücke höher ausfallen.
In den meisten Fällen reicht der Zuschuss nicht aus, um die gesamten Kosten einer hochwertigen (Echthaar-)Perücke zu decken. Der Eigenanteil des Patienten variiert daher stark, je nach gewähltem Modell.
Fazit
Der Anspruch auf eine Perücke auf Rezept kann eine große Erleichterung für Menschen sein, die unter krankheitsbedingtem Haarausfall leiden. Wenn Du betroffen bist, ist es wichtig, den Ablauf der Beantragung zu kennen: Vom ärztlichen Rezept bis zur Auswahl der passenden Perücke und der Genehmigung durch die Krankenkasse. Wichtig ist, dass der Prozess zwar ein paar Schritte umfasst, aber letztendlich eine wertvolle Unterstützung bieten kann, um die psychische Belastung durch den Haarausfall zu reduzieren. Informiere Dich rechtzeitig über die Anforderungen Deiner Krankenkasse und hole Dir die notwendige Unterstützung!
Hast Du noch Fragen zur Beantragung einer Perücke oder benötigst Du weitere Informationen? Zögere nicht, das Flixhair-Team zu kontaktieren, um alles Wichtige abzuklären!